Reiserücktritt Wenn aus Ihrer Buchung eine Festbuchung geworden ist, wird der Termin ihrer Ferienhauswoche im Stiftshaus für andere Intressenten im Belegungsplan blockiert. In den ersten zwei Wochen nach Vertragabschluss können Sie nach dem Gesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Wir bitten Sie, uns dies sofort mitzuteilen, damit wir die Terminblockade wieder aufheben können. Innerhalb dieser 14-Tage Frist wird die Anzahlung vollständig erstattet, egal wie kurzfristig Sie gebucht haben. Wenn sich Ihre Urlaubspläne später ändern und Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, nämlich bis spätestens vier Wochen vor dem Anreisetermin, so bitten wir um Verständnis, wenn wir in diesem Falle 10 Euro Verwaltungskosten von der Anzahlung einbehalten. Wenn Sie bis spätestens 10 Tage vor dem Anreisetermin zurücktreten, behalten wir 50 Euro von der Anzahlung ein. Ab dem 9. Tag davor behalten wir die ganze Anzahlung (100 Euro) ein, weil wir dann keine Chance mehr haben, das Haus anderweitig zu vermieten. Sonstige Zahlungen Ihrerseits erhalten Sie ungekürzt zurück. Hausordnung Wir bitten Sie dringend, alle Teile der Hausordnung (keine Angst, sie ist kurz) und der technischen Hinweise, die Ihnen bei Mietbeginn ausgehändigt werden, gewissenhaft einzuhalten. Gravierende Verstöße können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Haftpflichtversicherung Bitte weisen Sie uns vor Beginn des Vertragsabschlusses nach, dass Sie im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung für sich/Ihre Familie sind. Das ist bei der Anmietung eines möblierten Hauses leider nicht anders möglich. Wir hoffen und sind uns sicher, dass Sie, wir und das Haus uns gut verstehen und selbst im Falle von Meinungsverschiedenheiten stets schnell einigen werden. Aber für den Fall der Fälle: Gerichtsstand für eventuelle Auseinandersetzungen ist München.
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